Catherine Müller
Friedensrichterin
Bei vielen zivilrechtlichen Streitigkeiten ist es gesetzlich vorgeschrieben, zuerst ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, bevor allenfalls Klage beim zuständigen Gericht erhoben werden kann. Ziel ist es, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen und einen Vergleich abzuschliessen. Ein Schlichtungsverfahren ist niederschwellig, rasch und kostengünstig. Die Schlichtungsbehörden im Kanton Solothurn heissen Friedensrichterämter.
Seit 2017 bin ich Friedensrichterin der Stadt Olten. Ich kann in den Schlichtungsverfahren sowohl meine Kompetenzen und Erfahrungen als Mediatorin, den juristische Background wie auch die Lebenserfahrung einbringen. In den allermeisten Fällen kommt es so zu einer gütlichen Einigung.
In den Verfahren geht es meist um Forderungen, häufig auch um arbeitsrechtliche Streitigkeiten oder Erbschaftsangelegenheiten bis hin zu Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Schlichtungsverfahren sind ein zeitgemässes Instrument der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) um Streitigkeiten einvernehmlich, konstruktiv und effizient beizulegen; sie sparen weiteren Ärger, Zeit und Geld.
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