Catherine Müller

UBI-Vizepräsidentin

Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) kann ich seit 2014, und seit 2018 als Vizepräsidentin, meine langjährigen Erfahrungen als Medienanwältin und Journalistin einbringen.

Wir behandeln Beschwerden des Publikums und von direkt Betroffenen gegen Fernseh- und Radiosendungen Schweizerischer Programmveranstalter sowie das übrige publizistische Angebot der SRG (insb. Onlinepublikationen und deren Kommentarfunktionen). Dabei prüfen wir ob rundfunkrechtliche Bestimmungen verletzt wurden. Im Grundsatz geht es immer um eine Abwägung zwischen Medienfreiheit und Publikumsschutz, den zwei wichtigen Tragpfeilern der 4. Gewalt in einer Demokratie als Public Watch Dog. Grundlage ist das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG).

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die Mitglieder werden vom Bundesrat gewählt.


www.ubi.admin.ch

 

 

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